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Restwertberechnung - Abwrackprämie berücksichtigen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Maßgeblich für eine Restwertermittlung ist nur eine zeitnah erfolgte regionale Restwertkalkulation, da der Markt für gebrauchte Kraftfahrzeuge erheblichen Schwankungen unterliegt. Erzielt der Geschädigte eine Abwrackprämie, so darf diese nicht berücksichtigt werden, da sie als Investitionsanreiz für die Anschaffung eines Neuwagens dient und nicht der Versicherungswirtschaft

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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