1. Die Sperrung einer eBay-Mitgliedschaft ist gerechtfertigt, wenn der Ehepartner des Mitgliedes bereits bei eBay gesperrt wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn unter diesem Account Waren des gesperrten Mitgliedes verkauft werden sollen.
2. Die ordentliche Kündigung einer Mitgliedschaft bei eBay ist wirksam. Die Frist der ordentlichen Kündigung von 14 Tagen in den AGB von eBay ist wirksam.
3. Ein Anspruch auf Zugang auf die Auktionsplattform eBay auf Grund einer marktbeherrschenden Stellung gibt es nicht, da es auch andere Onlineauktionshäuser gibt.
2. Die ordentliche Kündigung einer Mitgliedschaft bei eBay ist wirksam. Die Frist der ordentlichen Kündigung von 14 Tagen in den AGB von eBay ist wirksam.
3. Ein Anspruch auf Zugang auf die Auktionsplattform eBay auf Grund einer marktbeherrschenden Stellung gibt es nicht, da es auch andere Onlineauktionshäuser gibt.
LG Berlin, 28.12.2004 - Az: 14 O 482/04
ECLI:DE:LGBE:2004:1228.14O482.04.0A
Nachfolgend: KG, 05.08.2005 - Az: 13 U 4/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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