Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

eBay kann sehr einfach sperren!

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Mitglieder können bei eBay bereits dann gesperrt oder gekündigt werden, wenn enge Familienangehörige bei eBay bereits einmal unangenehm aufgefallen sind.

Eine Neuanmeldung eines gesperrten oder gekündigten Mitgliedes ist nach den AGB von eBay nicht mehr möglich.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Vertragsbeziehung eines Nutzers mit der Beklagten ist als ein Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungselementen zu bewerten. Soweit teilweise der Nutzungsvertrag als ein Rahmenvertrag ohne Hauptleistungspflichten, der keinem gesetzlichen Typus entspricht, verstanden wird, ist auch nach dieser Ansicht das Dienstvertragsrecht, welches jederzeit eine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, heranzuziehen. Das uneingeschränkte Kündigungsrecht der Beklagten verstößt mithin nicht gegen den Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung und ist gemäß § 307 AGBG zulässig.

Grundsätzlich kann ein Plattformbetreiber auch frei über die Begründung und Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen entscheiden.

Die Klägerin, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit die Plattform der Beklagten nutzte, kann auch keinen Zugangsanspruch aus dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung herleiten.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Antwort

Verifizierter Mandant

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant