Der Höchstbietende hat auch dann Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrags, wenn der Verkäufer das eingestellte Angebot aufgrund einer neuen Verkaufsintention vor Ablauf der Auktion zurückzieht. Dies ist kein zum Abbruch berechtigender Grund.
Das Rechtsgeschäft ist auch nicht gem. § 138 BGB allein aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung nichtig.
Das Rechtsgeschäft ist auch nicht gem. § 138 BGB allein aufgrund eines krassen Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung nichtig.
LG Detmold, 22.02.2012 - Az: 10 S 163/11
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


