Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.307 Anfragen

Werbung mit echter Ware und versichertem Versand

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Onlinehändler mit der "Echtheit der Ware" und einem versicherten Versand wirbt. Der Verkauf von Originalware und der "versicherte Versand" sind nämlich eine Selbstverständlichkeit.

Jeder Verkäufer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Originalware zu liefern. Eine wie vorliegend in den AGB verwendete "Echtheitsgarantie" täuscht vor, dass eine besondere Leistung erbracht wird. Auch das Angebot eines versicherten und unversicherten Versands zu jeweils unterschiedlichen Preisen ist eine Irreführung, da Verbraucher möglicherweise annehmen, dass ein versicherter Versand Vorteile bringt. Dies ist jedoch nicht der Fall, da ein Unternehmer gemäß §§ 474, 447 BGB stets das Risiko des Versands zu tragen hat. Auch hier lag somit keine zusätzliche Leistung vor.


LG Frankfurt/Main, 08.11.2012 - Az: 2-03 O 205/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.307 Beratungsanfragen

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant