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eBay-Bewertungen und das Recht auf freie Meinungsäußerung

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch negative äußerungen in einer eBay-Bewertung sind in der Regel vom Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt. Ein anderes gilt jedoch dann, wenn falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder die Bewertung beleidigenden oder verunglimpfenden Charakter hat. Die Bewertung "Lieber ohne Kommentar, bevor ich ausfallend werde" ist vor diesem Hintergrund vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.


AG Nordhorn, 29.01.2009 - Az: 3 C 1308/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Burkhardt, Weissach im Tal