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Auffahrunfall bei Rennrad-Trainingsfahrt

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zum Sturz eines Radfahrers gekommen, der mit mehreren anderen Rennfahrern zusammen eine Rennrad-Trainingsfahrt durchgeführt hatte. In einem solchen Fall haftet der gestürzte Radfahrer nicht für die Schäden seines Hintermannes die in der Folge entstehen.

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Alexandra KlimatosMartin BeckerPatrizia Klein

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