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Auffahrunfall bei Rennrad-Trainingsfahrt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zum Sturz eines Radfahrers gekommen, der mit mehreren anderen Rennfahrern zusammen eine Rennrad-Trainingsfahrt durchgeführt hatte. In einem solchen Fall haftet der gestürzte Radfahrer nicht für die Schäden seines Hintermannes die in der Folge entstehen.

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AG Nordhorn, 07.05.2015 - Az: 3 C 219/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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