Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.216 Anfragen

Bewertung als „frech & dreist“ kann zulässig sein

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist die Bewertung eines Ebay-Vertragspartners als "frech & dreist" sachbezogen, so kann der Beurteilenden nicht zur Unterlassung herangezogen werden. Im zu entscheidenden Fall hatte die Käuferin einer Markenjeans Mängel reklamiert und der Verkäufer sich zur Rückabwicklung bereiterklärt. Er überwies den Kaufpreis zurück, die Hose wurde jedoch nicht zurückgesendet, da die Käuferin diese an die Herstellerfirma zur weiteren Prüfung geschickt hatte, obwohl sie den Kaufpreis bereits erstattet bekommen hatte. Dies hatte die Käuferin dem Verkäufer auch mitgeteilt. Da nicht absehbar war, wann der Verkäufer die Hose zurückerhalten würde, bewertete dieser die Käuferin wie folgt:

"nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten - frech & dreist!!!"

Nach ca. neun Wochen erhielt der Verkäufer die Hose zurück und ergänzte die Bewertung wie folgt:

"Jeans zurück (9 Wochen)! - ´[.. .] klagt auf Rücknahme der Bewertung (nun)!"

In der Berufung erhielt der Verkäufer Recht. Die Behauptungen waren zum Abgabezeitpunkt wahre Tatsachenbehauptungen. Die enthaltenen Meinungsäußerungen haben die Grenze der Schmähkritik nicht überschreiten. Es ist zulässig, bei der Bewertung einprägsame, starke Formulierungen zu verwenden, auch dann, wenn diese eine scharfe und abwertende Kritik zum Inhalt haben und mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden.


LG Köln, 10.06.2009 - Az: 28 S 4/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg