Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 398.320 Anfragen

Sofortkauf ist Kaufvertrag

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird für einen Artikel die Sofortkauf-Option gewählt, so ist dies ein verbindliches Angebot, so dass der Kaufvertrag bereits über das Anklicken der entsprechenden Schaltfläche und der Bestätigung des Vorgangs mittels Passwort zustande kommt. Es ist nicht notwendig, dass der Verkäufer den Vorgang bestätigt.

Dies ergibt sich aus den eBay-AGB. Unter § 11 Nr. 1 heißt es dort:

"Mitglieder können Angebote unter bestimmten Voraussetzungen als Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel) einstellen. Diese können von Mitgliedern unmittelbar zu dem angegebenen Preis erworben werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot im eBay-Auktionsformat. Durch die Nutzung des Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum Vertragsschluss. Mit der Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels (Festpreisartikel) gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Kauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, ... . Ein Vertragsschluss über den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Mitglied die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche Sofort-Kaufen anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt."

Da es in den AGB eBay heißt, dass die Nutzung der Sofort-Kaufen-Option ein verbindliches Angebot darstellt, darf der Verkäufer daher berechtigterweise von einem entsprechenden verbindlichen Angebot ausgehen mit der Folge, dass seine Annahme zu einem Kaufvertragsabschluss geführt hat.


AG Moers, 11.02.2004 - Az: 532 C 109/03

ECLI:DE:AGMO:2004:0211.532C109.03.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.320 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant