Neben den normalen Verkaufs- und Kaufmöglichkeiten im Rahmen der Auktion gibt es weitere Sonderformen wie den Sofortkauf oder Rückwärtsauktion.
Wird für einen Artikel die Sofortkauf-Option gewählt, so ist dies ein verbindliches Angebot, so dass der Kaufvertrag bereits über das Anklicken der entsprechenden Schaltfläche und der Bestätigung des Vorgangs mittels Passwort zustande kommt.
Bei einer Rückwärtsauktion erhält derjenige den Zuschlag, der bei einem fallenden Preis das erste Gebot abgibt.
Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Wird für einen Artikel die Sofortkauf-Option gewählt, so ist dies ein verbindliches Angebot, so dass der Kaufvertrag bereits über das Anklicken der entsprechenden Schaltfläche und der Bestätigung des Vorgangs mittels Passwort zustande kommt.
Bei einer Rückwärtsauktion erhält derjenige den Zuschlag, der bei einem fallenden Preis das erste Gebot abgibt.
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