Dass ein sich erst aus der Artikelbeschreibung bzw. aus dem Artikeltext ergebender anderer, insbesondere höherer, Verkaufspreis als der neben dem
Sofortkauf-Button angegebene Festpreis im Widerspruch zu den
Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers eBay steht, ändert am Auslegungsergebnis nichts, weil das Rechtsverhältnis der Parteien untereinander von ihrem Rechtsverhältnis zu eBay unabhängig und abweichenden Regelungen mit der Folge zugänglich ist, dass in dieser Rechtsbeziehung das individuell Vereinbarte gilt.
Wird in der Artikelbezeichnung ausdrücklich – durch Fettdruck hervorgehoben – darauf hingewiesen, den Artikeltext zu lesen und heißt es in diesem u.a., dass der „Preis … bei 20.000 EUR VB!“ liegt, so ist deutlich erkennbar, dass es hier um den tatsächlichen Verkaufspreis geht.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf einer Einbauküche über die Internet-Plattform eBay geltend.
Im Mai 2022 bot die Beklagte auf der Internet-Plattform eBay unter Nutzung der Festpreis-Funktion „Sofort-Kaufen“ eine Einbauküche zum Kauf an. An der dafür vom Plattformbetreiber auf der Angebotsseite vorgesehenen Stelle trug die Beklagte einen Sofortkaufpreis von 1 EUR und Versandkosten von 3,79 EUR ein. Die auf der Angebotsseite von der Beklagten unter Verwendung von Fettdruck der Preisangabe vorangestellte Artikelbezeichnung lautete: „Einbauküche Designglas Kristallweiß – bitte Artikeltext lesen“. In dem Artikeltext heißt es dann u.a.:
„… Diese Küche aus unserer Ausstellung sucht einen neuen Besitzer. Vielleicht ist es bald Ihre?
Mit der Kochinsel, die auch als Theke/Tisch genutzt werden kann, und der großen Hochschrankzeile erfordert dieses Ausstellungsstück viel Raum. Alle Geräte, wie Kochfeld (Y), Geschirrspüler (Z), Mikrowelle (Y), Kaffeevollautomat (Y), Kühl- und Gefrierschrank (Y), uvm., sind inklusive.
…
Der Preis liegt bei 20.000 EUR (VB)!
Möchten Sie sich die Küche ansehen, genaue Maße erfahren oder wünschen Sie detaillierte Informationen? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon … oder per Mail an ….“
Der Kläger betätigte am 02.05.2022 die Schaltfläche („Button“) „Sofort-Kaufen“ auf der Angebotsseite, um die Einbauküche zu erwerben. Zudem überwies er den Kaufpreis in Höhe von 1 EUR sowie den Versandkostenbetrag in Höhe von 3,79 EUR an die Beklagte.
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