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Einstiegspreis bei Auktion zu niedrig - Schadensersatz?

eBay-Recht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Will ein Auftraggeber Schadensersatz wegen eines zu niedrigen Einstiegspreises vom Auktionshaus verlangen, so muss er nachweisen, dass ein höherer Schätzpreis auch zu einem höheren Erlös geführt hätte. Gelingt der Nachweis nicht, so scheidet ein Schadensersatzanspruch aus.

Im vorliegenden Fall stand nach der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der im Auktionskatalog mit 3.000 - 4.000 EUR bezifferte Schätzpreis nicht unter Verletzung der obliegenden Sorgfalt zu niedrig angesetzt war. Vielmehr hielt der hinzugezogene Sachverständige den angesetzten Schätzpreis zusammengefasst für noch vertretbar, wenn auch etwas knapp. Nach den unwidersprochenen Feststellungen des Sachverständigen ist die Vollständigkeit eines Objekts normalerweise von hoher Relevanz. Das streitgegenständliche Objekt ist nach seinen Ausführungen zwar einzigartig, aber wegen der fehlenden Teile sei der Schätzwert nicht einfach zu ermitteln.

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LG Köln, 05.10.2017 - Az: 20 O 59/16

ECLI:DE:LGK:2017:1005.20O59.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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