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Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) für Firmen?

eBay-Recht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) spielt eine entscheidende Rolle in der Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 Nr. 6 Teledienstegesetz (TDG). Gemäß dieser Vorschrift ist es Pflicht, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, sofern Umsatzsteuer gezahlt wird. Diese Kennzeichnungspflicht entfällt jedoch, wenn keine Umsatzsteuer bezahlt wird.

Die Bestimmungen und Verfahren zur Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind in § 27 a des deutschen Umsatzsteuergesetzes geregelt.

Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Gemäß § 27 a Abs. 1 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich an das Bundesamt für Finanzen zu richten.

Es sind bestimmte Angaben erforderlich, um einen solchen Antrag ordnungsgemäß zu stellen. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Antragsstellers, das zuständige Finanzamt, das für die Umsatzbesteuerung verantwortlich ist, sowie die Steuernummer, unter der der Antragssteller umsatzsteuerlich geführt wird.

Der Antragsteller muss sicherstellen, dass diese Angaben korrekt und vollständig sind, da unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu Verzögerungen oder Problemen bei der Bearbeitung des Antrags führen können. Darüber hinaus sollte der Antragsteller sicherstellen, dass die Angaben im Einklang mit den Angaben in den steuerlichen Unterlagen und Dokumenten stehen, um mögliche Inkonsistenzen zu vermeiden, die zu rechtlichen Konflikten führen könnten.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Kleinunternehmer

Gemäß § 27 a Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz können auch Unternehmer, die keine Umsatzsteuer zahlen, unter Umständen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. Dies gilt nur für den Fall, dass ein Kleinunternehmer Leistungen innerhalb der Europäischen Union erbringt.

Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung und Kontrolle von Geschäften innerhalb der Europäischen Union. Durch die eindeutige Kennzeichnung von Unternehmen, die an solchen Transaktionen beteiligt sind, wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abgewickelt und gezahlt wird. Dies trägt zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Unternehmen bei.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist von entscheidender Bedeutung, um sowohl für Unternehmen als auch für die Steuerbehörden Transparenz und Klarheit zu schaffen.

Sanktionen bei Verletzung der Vorschriften

Die Nichteinhaltung der Vorschriften bezüglich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen für Unternehmen und Unternehmer haben.
Stand: (letzte Änderung: 21.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Gemäß § 6 Nr. 6 TDG ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmen verpflichtend, sofern eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Wird keine Umsatzsteuer gezahlt, entfällt diese Kennzeichnungspflicht in der Regel.
Der Antrag ist gemäß § 27a Abs. 1 Nr. 5 UStG schriftlich beim Bundesamt für Finanzen einzureichen. Erforderlich sind Name, Anschrift, das zuständige Finanzamt sowie die Steuernummer des Unternehmens.
Ja, gemäß § 27a Abs. 1 Satz 2 UStG können Kleinunternehmer, die sonst keine Umsatzsteuer abführen, eine USt-IdNr erhalten, sofern sie Leistungen innerhalb der Europäischen Union erbringen.
Die USt-IdNr dient der eindeutigen Identifizierung bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU. Sie stellt sicher, dass die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abgewickelt wird und beugt Steuerhinterziehung vor.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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