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Eilantrag auf vorrangige Corona-Schutzimpfung unter Nichtberücksichtigung der Priorisierung von Lehrern und Erziehern

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Priorisierungsentscheidung dient dem übergreifenden ethischen Ziel, möglichst viel gesundheitlichen und gesellschaftlichen Schaden durch die COVID-19-Pandemie zu verhindern. Diesem Ziel wird die Höherstufung von Lehrern und Erziehern gerecht. Sie beruht auf den sachgerechten Erwägungen, dass die von priorisierten Anspruchsberechtigten einerseits aufgrund ihres berufsbedingten Kontaktumfelds einem erhöhten individuellen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind und andererseits der Sicherstellung der Kinderbetreuung und der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags, dem ebenfalls eine gewichtige gesellschaftliche Bedeutung zukommt.

Stellt der Staat eine gesundheitliche Leistung zur Verfügung, so folgt für den Einzelnen aus den genannten Grundrechten ein Anspruch auf gleiche und chancengleiche Zuteilung dieser Leistung. Der Teilhabeanspruch findet seine Grenzen jedoch in den vorhandenen Kapazitäten. Dabei muss die Vergabe so geregelt werden, dass eine gleichheitsgerechte Verteilung sichergestellt ist.


VG Augsburg, 12.03.2021 - Az: Au 9 E 21.422


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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