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Keine Kosten für Desinfektion und Notreparatur bei fiktiver Abrechnung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Desinfektionskosten sind bei Abrechnung des Fahrzeugschadens nach Gutachten nicht zu erstatten, da deren Erforderlichkeit sich erst zum tatsächlichen Zeitpunkt der Reparatur erweist.

Kosten einer Notreparatur sind bei fiktiver Abrechnung nicht zu erstatten, wenn die dafür erforderlichen Arbeiten in den Reparaturkosten laut Gutachten bereits enthalten sind.


AG Regensburg, 23.06.2022 - Az: 9 C 168/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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