Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.565 Anfragen

Unterrichtsteilnahme für ungetestete Schüler ohne Maske an einer Privatschule?

Corona-Virus Lesezeit: ca. 22 Minuten

Die Teilnahme eines Schülers am Unterricht, der nicht getestet ist und keine Maske trägt, kann zwar eine abstrakte, nicht aber die in der Vorschrift vorausgesetzte konkrete Gefahr für seine Mitschüler und Lehrer begründen.

Denn allein aus dem Umstand, dass ein Schüler keinen aktuellen negativen Test vorweisen kann, kann nicht auf das Vorliegen einer Infektion geschlossen werden. Hinzu kommt, dass es sich bei den gefahrbegründenden Umständen auch nicht um solche handelt, über die ein amtsärztliches Gutachten Aufschluss geben könnte. Dies führt nicht dazu, dass ein Ausschluss vom Unterricht ohne amtsärztliches Gutachten möglich ist, sondern es zeigt auf, dass die Vorschrift solche Gefährdungslagen nicht regelt, sondern vielmehr auf konkrete Gefahren abstellt, die in der durch eine ärztliche Untersuchung feststellbaren gesundheitlichen oder psychischen Verfassung des Schülers begründet liegen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das von der Antragstellerin der Sache nach verfolgte Begehren war darauf gerichtet, den Präsenzunterricht ohne Maske und ohne die nach der Coronabetreuungsverordnung in der seinerzeit geltenden Fassung vom 23. Mai 2021 (GV. NRW. 2021 S. 439), zuletzt geändert durch Art. 2 der Änderungsverordnung vom 9. Mai 2021 (GV. NRW. 2021 S. 544) - im Folgenden CoronaBetrVO a. F. - vorgesehene regelmäßige Teilnahme an Coronatests besuchen zu dürfen. Dass das Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbegehren (auch) so ausgelegt hat, dass es darauf gerichtet war, zu klären, dass der Teilnahme der Antragstellerin am Präsenzunterricht nicht sofort vollziehbare Schulausschlüsse entgegenstehen, ist nicht zu beanstanden (a.). Dass die Antragstellerin bei einer solchen Auslegung ihres Antrags nach Annahme des Verwaltungsgerichts trotz stattgebender Entscheidung nicht wie von ihr begehrt ohne Maske und regelmäßige Tests am Unterricht teilnehmen konnte, führt nicht zu einem Erfolg der vom Antragsgegner eingelegten Beschwerde (b.).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - Az: 13 B 1003/21

ECLI:DE:OVGNRW:2022:0503.13B1003.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard