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Coronabedingte Schließung einer Bibliothek: Was wird aus den entliehenen Medien?
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die auf der pandemiebedingten Schließung einer öffentlichen Bibliothek beruhende Unmöglichkeit einer fristgerechten Rückgabe der entliehenen Medien führt nicht zum Erlöschen, sondern nur zur zeitweiligen Suspendierung der aus dem Benutzungsverhältnis folgenden Rückgabeverpflichtung.
In einer solchen Situation obliegt es den Entleihern, sich in regelmäßigen Abständen aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch Nachfrage über eine mögliche Wiedereröffnung der Bibliothek zu informieren; der Träger der Einrichtung muss sie nicht individuell benachrichtigen.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
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Thomas Clingen, Köln
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...