Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.070 Anfragen
Keine Eigentümerversammlung als 1-Mann-Versammlung!
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Eigentümerversammlung als 1-Mann-Versammlung ist unzulässig - dies gilt auch während der Corona-Pandemie. Daher sind auf einer solchen Eigentümerversammlung getroffene Beschlüsse nichtig.
Im vorliegenden Fall fand die Versammlung wie vom Verwalter unter Verweis auf das Versammlungsverbot vorgeschlagen als 1-Mann-Versammlung statt, wobei die Eigentümer den Verwalter bevollmächtigten sollten. Dies stellt einen schweren Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte dar, da den Eigentümern die persönliche Teilnahme und die Auseinandersetzung und Diskussion über die Beschlussfassung verwehrt wurde.
Die Einladung war vorliegend als bewusste Nichtladung der Wohnungseigentümer zu werten, da ein durchschnittlicher Eigentümer aus der Einladung den Eindruck gewinnen musste, dass es sich um eine von vornherein nur durch die Verwalterin wahrzunehmende Versammlung handelte und eine eigene persönliche Teilnahme weder erwünscht noch vorgesehen oder möglich sei.
AG Pfaffenhofen/Ilm, 29.04.2021 - Az: 2 C 894/20 WEG
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...