Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.113 Anfragen

Präventives Versammlungsverbot in Cottbus rechtswidrig

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das VG Cottbus hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das mit Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde des Landes Brandenburg vom 26.01.2022 angeordnete präventive Verbot unangemeldeter Versammlungen rechtswidrig ist.

Untersagt wurden darin insbesondere die als „Cottbuser Spaziergänge“ bezeichneten Versammlungen gegen die Corona-Beschränkungen. Diese Spaziergänge fanden seit Dezember 2021 im Gebiet der Stadt Cottbus ohne Anmeldung statt. Das angeordnete Versammlungsverbot gilt für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2022.

Nach Auffassung des Gerichts hat die Versammlungsbehörde nicht hinreichend begründet, dass konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass es zu unangemeldeten Versammlungen kommen wird, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer besonders schwerwiegenden Infektionsgefahr oder anderen schwerwiegenden Gefahren der öffentlichen Sicherheit einhergehen.

Der pauschale Verweis auf Verstöße insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und Einhaltung des Mindestabstandsgebots ohne Plausibilisierung und Darlegung konkreter Einzelheiten genügen nicht. Zudem bedürfe es angesichts des hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit stets einer aktuellen Prognose zu den möglichen Infektionsgefahren aufgrund der tatsächlichen Corona-Fallzahlen.


VG Cottbus, 04.02.2022 - Az: 3 L 29/22

Nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - Az: 1 S 16/22

Quelle: PM des VG Cottbus


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant