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3G-Zutrittsbeschränkung zu den Prüfungsräumlichkeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

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Es stellt derzeit voraussichtlich ein rechtmäßiges und insbesondere verhältnismäßiges Mittel zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 dar, dass der Zugang zu den Prüfungsräumlichkeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung für den offenkundig nicht im Sinne von § 2 Nr. 2 oder Nr. 3 SchAusnahmV geimpften oder genesenen Antragsteller und Rechtsreferendar von der Vorlage eines negativen Testergebnisses abhängig gemacht wird.


OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - Az: 3 MB 1/22

ECLI:DE:OVGSH:2022:0131.3MB1.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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