Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.238 Anfragen

Gewerbliche Mieter müssen trotz Corona Miete zahlen!

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 42 Minuten

Geschäftsraummieter sind auch während der wegen der Coronaverordnung erfolgten Anordnung der Schließung in aller Regel verpflichtet, die vereinbarte Miete auch für die Zeit der Schließung zu zahlen. Dies gilt insbesondere große Handelsketten.

Auch wenn die Schließungsanordnung eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellt, so ist das Maß der Unzumutbarkeit und damit ein Anspruch auf Vertragsanpassung nicht ohne Weiteres erreicht. Hierzu bedarf es einer substanziierter Darlegung des Mieters dahingehend, dass er in der eigenen Existenz gefährdet oder jedenfalls in einem solchen Ausmaß wirtschaftlich betroffen ist, dass ein weiteres Festhalten am unveränderten Mietvertrag unter Berücksichtigung aller übrigen Umstände als unzumutbar erscheinen lässt. Da hierzu die wirtschaftliche Situation des Mieters zu berücksichtigen ist, kommt es bei einem Konzern auch auf die Konzernmutter an.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg