Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.292 Anfragen

Ablehnung der Einleitung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens durch Familiengericht gegen Corona-Maßnahmen im Schulbetrieb

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Rahmen der Anregung eines von Amts wegen einzuleitenden Verfahrens nach § 24 FamFG ist eine Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft. § 24 FamFG eröffnet die Möglichkeit einer gerichtlichen Vorprüfung, wobei sich deren Ergebnis als rein interner Akt ohne Außenwirkung darstellt. Diese Außenwirkung wird erst durch die Einleitung des Verfahrens hergestellt. Dies gilt auch für entsprechende einstweilige Anordnungsverfahren.

Eine Beschwerde gemäß § 58 Abs. 1 FamFG ist ausnahmsweise statthaft, wenn das Gericht aufgrund der Anregung eine abschließende Endentscheidung als eine den Verfahrensgegenstand erledigende ablehnende Sachentscheidung trifft, durch die der jeweilige Beteiligte in eigenen Rechten betroffen wird.

Werden Maßnahmen gegen Anordnungen staatlicher Schulen zum Schutz des Kindes vom Familiengericht abgelehnt, ist ein unmittelbarer Eingriff in das Recht der elterlichen Sorge durch deren Entzug oder zumindest teilweise Beeinträchtigung nicht erkennbar. Meint ein Elternteil, ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung zu haben, genügt dies nicht, um eine materiellrechtliche, subjektive Berechtigung und damit eine Beschwerdebefugnis zu begründen.

Zur Überprüfung der für den staatlichen Schulbetrieb angeordneten hygiene- und infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen, Anordnungen und Regelungen ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 13 GVG und damit die sachliche Entscheidungsbefugnis des Familiengerichts nicht gegeben.


OLG Bamberg, 14.06.2021 - Az: 2 UF 80/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen