Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.781 Anfragen

Stuttgart: Versammlungsverbote bestätigt

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der VGH Baden-Württemberg hat in zwei Beschwerdeverfahren die Versammlungsverbote für Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart am 17. April 2021 bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte mit Beschlüssen vom 15. April 2021 Eilanträge gegen die von der Landeshauptstadt ausgesprochenen Versammlungsverbote abgelehnt.

Zur Begründung der Zurückweisung der von den Veranstaltern eingelegten Beschwerden hat der VGH ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht zu Recht darauf abgestellt hat, dass bei der vorangegangenen Versammlung vom 13. März 2021, bei der die Antragsteller als Versammlungsleiter auftraten, die Abstandsregeln und die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, vielfach verletzt wurden.

Die Beschlüsse sind mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar.


VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - Az: 1 S 1304/21 und 1 S 1305/21

Quelle: PM des VGH Baden-Württemberg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.781 Beratungsanfragen

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant