Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.973 Anfragen
Betrieb eines Yogastudios bleibt untersagt
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der VGH Baden-Württemberg hat den Eilantrag gegen die Untersagung des Betriebs eines Yogastudios abgelehnt. Zur Begründung hat er ausgeführt, es bestünden weiterhin erhebliche infektionsschutzrechtliche Gefahren, insbesondere da die Infektionszahlen deutlich anstiegen.
Die Entscheidung der Landesregierung, im Rahmen von Lockerungen wegen der besonderen Bedeutung von Schulen und Kitas diese ab dem 22. Februar 2021 teilweise und ab dem 8. März 2021 den Einzelhandel unter Beschränkungen zu öffnen, sei nicht zu beanstanden.
Die Landesregierung dürfe grundsätzlich Lockerungen schrittweise vornehmen, um deren Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen beobachten und bewerten zu können.
VGH Baden-Württemberg, 12.03.2021 - Az: 1 S 680/21
Quelle: PM des VGH Baden-Württemberg
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.