Es ist offen, ob Rückkehrer aus Risikogebieten Ansteckungsverdächtige im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 2, § 2 Nr. 7 IfSG sind.
Die Gruppe der Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten sowie die Gruppe der Personen, die sich im Inland in einem Gebiet mit erhöhter Inzidenz aufgehalten haben, sind aus infektionsschutzrechtlicher Sich keine vergleichbare Gruppe i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG (wie VGH Baden-Württemberg, 03.12.2020 - Az: 1 S 3737/20; OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - Az: 13 B 1770/20.NE).
Die wegen der offenen Erfolgsaussichten gebotene Folgenabwägung führt dazu, dass die für den weiteren Vollzug des Absonderungsgebotes für Ein- und Rückreisende sprechenden Gründe die von dem Antragsteller geltend gemachten Gründe für dessen vorläufige Außervollzugsetzung überwiegen.
Die Gruppe der Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten sowie die Gruppe der Personen, die sich im Inland in einem Gebiet mit erhöhter Inzidenz aufgehalten haben, sind aus infektionsschutzrechtlicher Sich keine vergleichbare Gruppe i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG (wie VGH Baden-Württemberg, 03.12.2020 - Az: 1 S 3737/20; OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - Az: 13 B 1770/20.NE).
Die wegen der offenen Erfolgsaussichten gebotene Folgenabwägung führt dazu, dass die für den weiteren Vollzug des Absonderungsgebotes für Ein- und Rückreisende sprechenden Gründe die von dem Antragsteller geltend gemachten Gründe für dessen vorläufige Außervollzugsetzung überwiegen.
OVG Bremen, 11.12.2020 - Az: 1 B 386/20
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