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Verbot der Kundgebung zum Thema „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“ ist rechtswidrig

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat auf den Eilanatrag der Versammlungsleiter der Kundgebung „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“ entschieden, dass das von der Stadt Frankfurt am Main verfügte Verbot rechtswidrig ist.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Antragstellerin meldeten als Versammlungsleiter für den heutigen Donnerstag, 19. November 2020, ab 19 Uhr eine Kundgebung aus ihrer Veranstaltungsreihe „Coronainfo-Tour“ zu dem Thema „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“ auf dem Paulsplatz mit etwa 200-500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an. Dabei wurde angeführt, sie kämen mit einem Bus, es würden Reden gehalten und evtl. Infomaterialien verteilt.

Mit Verfügung vom 18. November 2020 hat die Stadt Frankfurt die Versammlung verboten. Zur Begründung führt sie an, die angekündigten Redner seien im Kontext von „Corona-Leugnern“ und „Querdenkern“ einschlägig bekannte Persönlichkeiten.

Insbesondere würden das Einhalten von Mindestabständen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht akzeptiert und nicht umgesetzt.

Hiergegen wandten sich die Versammlungsleiter mit ihrem Eilantrag.

Die Kammer hat dem Antrag stattgegeben. Die Verbotsverfügung sei rechtswidrig, weil die Stadt andere Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot nicht ernsthaft in Erwägung gezogen habe. Verbot oder Auflösung einer Versammlung setzten als ultima ratio (letztes Mittel) voraus, dass das mildere Mittel der Auflagenerteilung ausgeschöpft ist. Die umfassenden Ermessenserwägungen, die Sache der Antragsgegnerin seien, könnten nicht vom Gericht nachgeholt werden.


VG Frankfurt/Main, 19.11.2020 - Az: 5 L 3106/20.F

Quelle: PM des VG Frankfurt/Main


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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