Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.906 Anfragen

Corona-Verordnung und das Kosmetikstudio

Corona-Virus Lesezeit: ca. 11 Minuten

Eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei körpernahen Dienstleistungen kommt nur in Betracht, wenn die Betreiber im gerichtlichen Verfahren nachvollziehbar ihre Absicht bzw. ihre Bereitschaft dargetan und belegt haben, (strenge) Hygienekonzepte zu beachten bzw. umzusetzen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Antragstellerin betreibt ein Kosmetik-Studio. Mit einem am 4.11.2020 gestellten Normenkontrollantrag (Az: 2 C 324/20) wendet sie sich gegen verschiedene Regelungen der aktuellen, nach ihrem § 14 Abs. 2 VO-CP bis zum 15.11.2020 befristeten Verordnung des Antragsgegners „zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (VO-CP) vom 30.10.2020.1 Im vorliegenden Eilverfahren beantragt die Antragstellerin, diese Regelungen im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Ihr Antrag richtet sich konkret gegen die allgemeinen Einschränkungen in den § 2 VO-CP („Maskenpflicht“), § 3 VO-CP (Kontaktnachverfolgung) und im § 6 VO-CP (Kontaktbeschränkungen) sowie gegen die Betriebsuntersagung für die Erbringung körpernaher Dienstleistungen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Antrag der Antragstellerin auf Erlass der begehrten Vorabregelung kann in der Sache nicht entsprochen werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Saarland, 09.11.2020 - Az: 2 B 325/20

ECLI:DE:OVGSL:2020:1109.2B325.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant