Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.179 Anfragen

Ausnahme von der Beschränkung der zulässigen Personenanzahl für Varieté-Theater?

Corona-Virus Lesezeit: ca. 14 Minuten

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 09.10.2020 gegen Ziffer 2 der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung privater Feierlichkeiten und sonstiger Veranstaltungen“ des Ordnungsamtes der Stadtgemeinde Bremen vom 08.10.2020 wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen aufgegeben eine Theatervorstellung mit gastronomischen Angebot mit 161 Besuchern auf der Grundlage des vorgelegten Hygienekonzepts mit der Maßgabe zu gestatten, dass kein Alkohol ausgeschenkt wird und die Besucher angehalten werden, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, soweit sie sich nicht auf ihren Sitzplätzen befinden.

Die Antragsgegnerin wird des Weiteren verpflichtet, bis spätestens Dienstag, den 13.10.2020, 12.00 Uhr, erneut über den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Ziffer 4 der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung privater Feierlichkeiten und sonstiger Veranstaltungen“ vom 08.10.2020 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Hierzu führte das Gericht aus:

I. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, der dahin auszulegen ist, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Allgemeinverfügung zur Beschränkung privater Feierlichkeiten und sonstiger Veranstaltungen vom 08.10.2020 anzuordnen, hat keinen Erfolg.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant