Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.518 Anfragen

Haftungsausschluss beim Vertrieb von Behelfsmasken?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde die Beklagte verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Behelfsmasken mit den Angaben zu werben:

„… übernimmt keine Produkthaftung!“

und/oder

„Vom Umtausch ausgeschlossen“,

sofern es geschieht wie es im vorliegenden Fall bemängelt wurde,

und/oder

sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf den Ausschluss des Umtauschs und der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gemäß den Bedingungen die die im zu entscheidenden Fall bemägelt wurden zu berufen.


LG Stuttgart, 10.06.2020 - Az: 11 O 149/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant