Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.778 Anfragen

Geplanter Aufzug der Partei „Die Rechte“: Demonstrationsverbot rechtmäßig

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das OVG Bremen hat das Verbot eines für den 01.05.2020 geplanten Aufzuges der Partei „Die Rechte“ in Bremen bestätigt.

Die Beschwerde der Partei „Die Rechte“ war darauf beschränkt, ihr die Durchführung einer stationären Kundgebung am 01.05.2020 in Bremen zu ermöglichen.

Das OVG Bremen hat die Beschwerde gegen einen Beschluss des VG Bremen abgelehnt.

Das OVG Bremen hat festgestellt, dass angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit bis zum geplanten Zeitpunkt der Kundgebung um 14 Uhr es nicht mehr möglich sei, einen hierfür geeigneten Kundgebungsort zu finden und diesen mit der erforderlichen polizeilichen Absicherung gegen die zu erwartenden Gegendemonstrationen zu versehen. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass es zu Zusammenstößen von Demonstranten, Gegendemonstranten und Polizei komme, die das Risiko von gegenseitigen Infektionen mit dem Corona-Virus erheblich vergrößerten.

Angesichts der hierdurch entstehenden Gesundheitsgefahren müsse das Grundrecht der Versammlungsfreiheit der Partei im vorliegenden Fall zurücktreten.


OVG Bremen, 01.05.2020 - Az: 1 B 137/20

Vorgehend: VG Bremen, 30.04.2020 - Az: 5 V 767/20

Nachfolgend: BVerfG, 01.05.2020 - Az: 1 BvR 1004/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant