Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.026 Anfragen

2-G-Zugangsmodell im Einzelhandel

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

1. Das Zugangsverbot zu Einrichtungen des Einzelhandels für nicht immunisierte Personen und die daran anknüpfende Kontrollpflicht aus § 3 Abs. 4a und 5 der Neunundzwanzigsten Coronaverordnung finden in § 32 IfSG i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 7 Nr. 4 IfSG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage.

2. Die Zugangsbeschränkungen bewirken - gemeinsam mit den weiteren in der Coronaverordnung geregelten Einschränkungen - eine Reduzierung der Kontakte von nicht immunisierten Personen und sind damit geeignet, zu einer Reduzierung des Infektionsgeschehens beizutragen. Es ist nicht erkennbar, dass sich mildere Mittel aufdrängen würden, von deren sachlicher Gleichwertigkeit zur Zweckerreichung auszugehen wäre. Insbesondere ist eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen des Einzelhandels voraussichtlich nicht als gleichwertig anzusehen.

3. Es verstößt jedenfalls nicht offensichtlich gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Verordnungsgeberin Bau- und Gartenbaumärkte, Blumenläden und Buchhandlungen von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen hat.


OVG Bremen, 04.01.2022 - Az: 1 B 479/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant