Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.255 Anfragen

Eilanträge mehrerer Fitnessstudios gegen Corona-Verordnung abgelehnt

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Eilanträge von mehreren Inhabern von Fitnessstudios im Saarland auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 5 Abs. 3 der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der geänderten Fassung vom 17.4.2020 zurückgewiesen.

Nach § 5 Abs. 3 der Verordnung ist der Betrieb von Einrichtungen verboten, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen. Hierzu zählen insbesondere auch Fitnessstudios.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Anträge auf Außervollzugsetzung dieser Vorschrift mit der Begründung zurückgewiesen, beim Betrieb von Fitnessstudios könne es selbst in dem Fall, dass diese von Kunden ohne Begleitung aufgesucht werden, regelmäßig zu einer Vielzahl von Kontakten kommen, sei es mit den Beschäftigten oder anderen Kunden. Vor allem sei durch die von einer gesteigerten körperlichen Anstrengung geprägte Art der sportlichen Betätigung in geschlossenen Räumen regelmäßig der verstärkte und weiterreichende Ausstoß von möglicherweise infektiösen Aerosolen (= feine Verteilung fester oder flüssiger Stoffe in Gasen oder in der Luft) konkret zu befürchten. Die Schließung dieser Art von Sportstätten (wie auch die vom Gesetz ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Schließung anderer Sportstätten wie z.B. Badeanstalten) sei daher grundsätzlich geeignet, die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden. Die vorübergehende Schließung der Fitnessstudios treffe deren Inhaber nicht unverhältnismäßig.


OVG Saarland, 27.04.2020 - Az: 2 B 134/20 u.a.

Quelle: PM des OVG Saarland


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant