Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.871 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von acht Punkten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Entziehung der Fahrerlaubnis auf der Grundlage des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG ist im Falle des Vorliegens der erforderlichen formellen und materiellen Voraussetzungen zwingend zu verfügen. Der Fahrerlaubnisbehörde verbleibt insoweit kein Ermessensspielraum. Dementsprechend ist für Verhältnismäßigkeitserwägungen bei einer solchen Fahrerlaubnisentziehung grundsätzlich kein Raum.

Es bleibt offen, ob und in welchem Umfang entsprechende Verhältnismäßigkeitserwägungen im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotenen Interessenabwägung trotz offensichtlicher Rechtmäßigkeit einer solchen Fahrerlaubnisentziehung die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines hiergegen gerichteten Rechtsbehelfs rechtfertigen kann.

Eine Berücksichtigung derartiger Umstände - wie etwa das Angewiesensein auf eine Fahrerlaubnis zur Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben - zugunsten des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers im Rahmen der Abwägung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO scheidet jedenfalls dann aus, wenn bei ihm der Hang besteht, sich beharrlich über die geltenden Vorschriften des Straßenverkehrsrechts hinwegzusetzen und er deshalb eine Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit darstellt.


OVG Saarland, 23.07.2020 - Az: 1 B 196/20

ECLI:DE:OVGSL:2020:0723.1B196.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.871 Beratungsanfragen

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen