Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.915 Anfragen

Eilantrag gegen Verbot von Veranstaltungen in Kirchen unzulässig

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung als unzulässig verworfen.

In dem Verfahren wandte sich ein Bürger mit seinem am 21. März eingegangenen Antrag dagegen, dass durch § 3 Abs. 5 der Corona-Verordnung u.a. Veranstaltungen in Kirchen untersagt sind. Er sah sich dadurch als Mitglied der evangelischen Landeskirche in Württemberg in seiner grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt.

Der 1. Senat des VGH hat den Antrag als unzulässig verworfen. Der Antragsteller war nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten. Vor dem VGH besteht jedoch nach § 67 Abs. 4 VwGO Anwaltszwang, so dass wirksam Anträge nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt gestellt werden können.

Eine inhaltliche Prüfung der Corona-Verordnung hat der 1. Senat daher nicht vorgenommen.


VGH Baden-Württemberg, 07.04.2020 - Az: 1 S 871/20

Quelle: PM des VGH Baden-Württemberg


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant