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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Juli 2021

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit den weitgehenden Öffnungsschritten der letzten Monate hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Juli 2021 – anders als sonst in diesem Monat üblich – gegenüber dem Vormonat verringert, und zwar um 24.000 auf 2.590.000. Saisonbereinigt hat sie um 91.000 stark abgenommen.

Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent. Im Vergleich zum Juli des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 320.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,7 Prozentpunkten.

Die Folgen der Corona-Krise belaufen sich auf ein Plus von 316.000 Arbeitslosen bzw. 0,7 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Diese Werte haben sich aufgrund der Erholung auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zum Höhepunkt im Sommer 2020 inzwischen etwa halbiert.

Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Juni bei 3,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Juli bei 3.379.000 Personen. Das waren 294.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juli für 75.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,23 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Veröffentlicht: 30.07.2021

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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