Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.522 Anfragen

Keine Überprüfung von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen durch das Familiengericht

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Amtsgericht Neustadt a. Rbge. hat einen Antrag zurückgewiesen, der darauf gerichtet war, familiengerichtliche Zwangsmaßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung zu ergreifen, weil in zwei Neustädter Schulen intern angeordnet worden war, einen Mund- und Nasenschutz während und außerhalb des Unterrichts, zur Wahrung räumlicher Distanz zu anderen Personen und/oder Zulassung von gesundheitlichen Testverfahren an Schülern auf dem Gelände der Schulen ohne vorherige schriftliche ausdrückliche Genehmigung des Sorgeberechtigten zu tragen.

In dem Antrag wurde angeregt, auch die Rechtmäßigkeit der diesen Anordnungen zugrunde liegenden Vorschriften der niedersächsischen Corona-Verordnung zu überprüfen und gegebenenfalls eine einstweilige Anordnung zu erlassen.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Neustadt ist eine konkrete Kindeswohlgefährdung i. S. v. § 1666 BGB nicht ersichtlich, so dass das Gericht eine Notwendigkeit für familiengerichtliche Maßnahmen nicht sieht. Es ist nicht ersichtlich, dass die entsprechenden Maßnahmen zu einer Beeinträchtigung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern führen können. Soweit aus gesundheitlichen Gründen kein Mund- und Nasenschutz getragen werden kann, sieht die Corona-Verordnung entsprechende Ausnahmen vor.

Auch ist eine Zuständigkeit des Familiengerichts für die Überprüfung von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen nicht gegeben. Maßnahmen zum Schutz vor der Ansteckung mit Covid-19 gehören zum öffentlichen Recht. Die Anfechtung derartiger Maßnahmen erfolgt daher auf dem Verwaltungsrechtsweg.

Veröffentlicht: 16.04.2021

Quelle: PM des AG Neustadt am Rübenberge

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und die gute Zusammenfassung
Sebastian V., Berlin
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant