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Überbrückungshilfe III: Abschlagszahlungen bis zu 800.000 Euro werden ausgezahlt

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Seit dem 26.02.2021 können bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen bis zu 800.000 Euro ausgezahlt werden. Bislang wurden Abschlagszahlungen bis zu 400.000 Euro ausgezahlt.

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis zum 30. Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen erhalten bis zu 3 Millionen Euro monatlich.

Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt seit dem 10. Februar 2021 über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Benötigen Sie Unterstützung? Wir beantragen die Überbrückungshilfe für Sie.

Veröffentlicht: 02.03.2021

Quelle: PM des BMWi

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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