Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Unaufklärbare Vermögensverhältnisse des Betreuten: Staatskasse haftet für Betreuervergütung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da die Aufklärung, ob ein Betreuter mittellos war oder nicht, vom Gericht von Amts erfolgt, kann von einem Betreuer nach Aufhebung des Betreuungsverfahrens nicht der Nachweis verlangt werden, dass der Betreute mittellos war und somit ein Anspruch auf Vergütung gegen die Staatskasse besteht.

Das Risiko, dass sich nach Ausschöpfung der zumutbaren Aufklärungsmöglichkeiten die Frage der Mittellosigkeit nicht positiv beantworten lässt, trägt die Staatskasse - diese haftet dann für die Betreuervergütung.


LG Zwickau, 25.09.2008 - Az: 9 T 305/08

ECLI:DE:LGZWICK:2008:0925.9T305.08.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant