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Verfahrenspfleger sind im Betreuungsverfahren unanfechtbar bestellt

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde die Bestellung eines Verfahrenspflegers eines Amtsgerichts in einem Unterbringungsverfahren vom Landgericht aufgehoben, so ist dies eine Zwischenentscheidung im Beschwerdeverfahren. Eine solche ist vom bisherigen Verfahrenspfleger nicht anfechtbar.


OLG Hamburg, 15.10.1996 - Az: 2 Wx 100/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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Erik, Oranienburg