Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten.
BGH, 07.12.2016 - Az: XII ZB 32/16
ECLI:DE:BGH:2016:071216BXIIZB32.16.0
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