Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.779 Anfragen

Vorläufige Betreuungsanordnung - Betroffener muss persönlich angehört werden!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Auch bei einer vorläufige Unterbringung (für die Dauer von höchsten sechs Wochen) muss der Vormundschaftsrichter den Betroffenen persönlich anhören, bevor er diese Maßnahme beschließt.

Nur wenn konkrete Tatsachen vorliegen, welche Gefahr im Verzug begründen, kann die Anhörung unterbleiben.

Sie ist aber dann in aller Regel - gegebenenfalls durch den Eilrichter spätestens an dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag nachzuholen.

Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB gegeben sind, kann das Vormundschaftsgericht unter den in § 69f FGG weiter aufgeführten Voraussetzungen die vorläufige Unterbringung des Betroffenen durch einstweilige Anordnung genehmigen (§ 70h Abs. 1 Satz 1 FGG). Ist ein Betreuer noch nicht bestellt oder ist er an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, kann das Vormundschaftsgericht selbst die Unterbringungsmaßnahme anordnen.

Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant