Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.842 Anfragen

Zwangssterilisationen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwangssterilisationen sind gem § 1905 BGB verboten. Der Betreuer kann in die Sterilisation einer Betreuten deshalb nur dann einwilligen, wenn die Sterilisation nicht deren natürlichem Willen widerspricht. Auf die Einwilligungsfähigkeit kommt es dabei nicht an. Es genügt jede Art der Willensäußerung - Ablehnung mit Worten, Gesten oder durch Gegenwehr.
Allerdings muss die Ablehnung sich gegen die Sterilisation als solche richten. Richtet sie sich nur gegen Begleitumstände, z.B. wegen Angst vor dem Arzt gegen die ärztliche Untersuchung, so müssen die den Widerstand hervorrufenden Verhältnisse geändert werden.


OLG Hamm, 28.02.2000 - Az: 15 W 50/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.275 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz