Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Rechenschaftspflicht bei besonderem Freundschafts- und Vertrauensverhältnis

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Handelt es sich bei Unterstützungs- und Hilfeleistungen um solche, die aufgrund eines besonderen Freundschafts- und Vertrauensverhältnisses erbracht worden sind, so kann dies gegen den Abschluss eines Auftragsvertrages sprechen.

Ein anderes gilt dann, wenn ein rechtsgeschäftlicher Bindungswille aus den Gesamtumständen bejaht werden kann. Liegt kein rechtsgeschäftlicher Bindungswille vor, so kann im Rahmen eines solchen Vertrauensverhältnisses keine Auskunft oder gar Rechenschaft verlangt werden.

Insbesondere soll so der Betraute vor einem einseitigen (Haftungs-) Risiko geschützt werden.


LG Bonn, 20.05.2016 - Az: 1 O 80/16

ECLI:DE:LGBN:2016:0520.1O80.16.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant