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Beschwerderecht des Lebenspartner gegen Betreuerbestellung?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Beschwerderecht gegen die Bestellung einer anderen Person als Betreuer steht einem nicht-ehelichen Lebenspartner nicht zu. Ein solches Beschwerderecht haben neben Verwandten der zu betreuenden Person nur dessen Ehegatte und ein Partner einer nach dem Lebenpartnerschaftsgesetz begründeten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.

Die Vorschrift kann jedoch nicht auf entsprechend auf eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft von verschieden geschlechtlichen Partnern angewendet werden.

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OLG Schleswig, 30.01.2002 - Az: 2 W 5/02

ECLI:DE:OLGSH:2002:0130.2W5.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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