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Kündigung des Heimvertrages auch bei Heimen nach § 5 Abs. 3 VBVG möglich

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Qualifikation als Heim im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG steht die Möglichkeit des Heimträgers nicht entgegen, den Heimvertrag zu kündigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners so verändert, dass dem Heimträger eine sachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist.


BGH, 15.12.2010 - Az: XII ZB 90/09

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