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Kündigung des Heimvertrages auch bei Heimen nach § 5 Abs. 3 VBVG möglich
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Qualifikation als Heim im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG steht die Möglichkeit des Heimträgers nicht entgegen, den Heimvertrag zu kündigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners so verändert, dass dem Heimträger eine sachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist.
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