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Altenwohnanlage als Heimunterbringung?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind Betreuungsleistungen in einer Altenwohnanlage in Ihrem Umfang begrenzt, so steht dies nicht einer "Heimunterbringung" i.S.d. § 5 Abs. 3 VBVG entgegen, sofern bedeutende Teile der Betreuung, wie der sog. Grundservice (Notrufdienst, Beratung, Vermittlung von ärztlichen Diensten) sowie Pflege bei kurzfristigen Krankheiten, Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern und

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OLG Stuttgart, 08.02.2007 - Az: 8 W 519/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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