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Familienunterhaltsansprüche bei Heimunterbringung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anspruch auf Familienunterhalt richtet sich ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente, wenn ein Ehegatte stationär pflegebedürftig ist.

Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltschuldners. Solange die ungedeckten Heimkosten beider Eheleute aus dem Vermögen eines Ehegatten gedeckt werden können, kommt eine Inanspruchnahme der Kinder wegen Elternunterhalts aus übergegangenem Recht nicht in Betracht.


AG Ahaus, 08.09.2016 - Az: 12 F 101/16

ECLI:DE:AGAH:2016:0908.12F101.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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