Ein Pflegebedürftiger, der an einem krankhaften Eßzwang leidet und daher beaufsichtigt werden muß, kann den Zeitbedarf zur Beaufsichtigung als Pflegebedarf geltend
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SG Münster, 25.06.2004 - Az: S 6 P 212/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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