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Verhindern von übermäßigen Essen - Pflegebedarf?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Pflegebedürftiger, der an einem krankhaften Eßzwang leidet und daher beaufsichtigt werden muß, kann den Zeitbedarf zur Beaufsichtigung als Pflegebedarf geltend
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