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Neues Gutachten - erneute persönliche Anhörung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung hauptsächlich zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. Dem Verfahrenspfleger ist die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen.


BGH, 02.12.2015 - Az: XII ZB 227/12

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Jens Kotzur, Neuburg
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